Meldung von sicherheitsrelevanten Vorfällen

Jeder Pilot ist verpflichtet Vorfälle welche die Sicherheit tangieren innerhalb 48 Stunden zu melden. Dazu gibt es bei der EASA das Aviation Safety Reporting System. Das System soll helfen Schwachstellen irgend welcher Art zu identifizieren und allenfalls Massnahmen zu treffen.

Bei schweren Vorfällen welche die Flugsicherheit massgeblich betreffen, muss die EASA-Meldung zusätzlich an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! weitergeleitet, oder telefonisch der REGA (Tel. 1414) gemeldet werden, damit erforderliche Abklärungen sofort eingeleitet werden können. Da die EASA-Meldungen bei der SUST mit einigen Tagen Verzögerung eintreffen, ist eine sofortige Reaktion nicht möglich.
 
Beispiele was für die SUST interessant ist:
  • Fastzusammenstoss, bei dem ein Ausweichmanöver erforderlich war oder eine gefährliche Situation eingetreten ist oder ein Ausweichmanöver angemessen gewesen wäre.
  • Start, Landung oder Landeversuch auf einer gesperrten, belegten oder nicht zugewiesenen Piste.
  • Störungen bei Start oder Landung. Störungen wie zu frühes Aufsetzen, Überschiessen oder seitliches Abkommen von der Piste.
  • Kraftstoffmangel, der die Erklärung einer Notlage durch den Luftfahrzeugführer erfordert.
Alle Details sind in der EU-Verordnung 996/2010 enthalten.